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Die Differenz zwischen dem festgestellten
Istmaß und dem
Nennmaß
(auch Sollmaß oder geplantes Maß) eines Bauteils bezeichnet man als Abmaß.
- Istmaß:
tatsächliches der
Baustelle festgestellte Abmessung eines Bauteils
- Nennmaß (Sollmaß):
In den Bauzeichnungen
eingetragenes geplante Abmessung eines Bauteils
Beispiel: Geplante Lichte Breite einer Türöffnung im Mauerwerk ist
88,5 cm
Nach Aufmaß ergibt sich ein tatsächlich fertiggestelltes Maß von
86,5 cm
Das Abmaß beträgt somit -2 cm
Entscheidend
für die masslich fachgerechte Ausführung von Bauteilen sind die jeweiligen in
verschiedenen DIN-Normen ausgedrückten zugelassenen Abweichungen,
den sogenannten Toleranzbereichen (Bautoleranzen) |
Toleranzen im
Hochbau Massordnung
Masstoleranz
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