Die Achslast oder auch Achsfahrmasse bezeichnet die Belastung eine
Fahrzeugs auf die Verkehrsfläche (Straßenoberbelag)
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Achslast = Eigengewicht des Fahrzeugs + Nutzlast (Gewicht der
beförderten Ladung) |
Nach der StVZO (Strassenverkehrszulassungordnung)
beträgt die zulässige Achslast
bei Einzelachsen: 11,5 Tonnen
bei Doppelachsen: 19,0 Tonnen
Der Aufbau von Verkehrswegen und Strassen
ist abhängig von den zu erwartenden Lasten die auf die
Fahrbahnoberflächen einwirken. Hierzu ist neben den Achslasten der
Fahrzeuge auch die Geschwindigkeit, mit der sich diese Fahrzeuge
fortbewegen von Bedeutung.
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