Die Abgangserhebung ist ein Teil der statistischen
Ermittlungen über die Bautätigkeit durch die Bauaufsichtsbehörden
im Verbindung mit Baugenehmigungsverfahren.
Sie erfasst sämtliche Nutzungsänderungen, Nutzungswegfälle (z.B.
durch Brandschaden, bauaufsichtsrechtliche Maßnahmen -
Nutzungsuntersagung, Abbruchanordnung)
und Abbrüche von Gebäuden und Teilen von Gebäuden.
In Verbindung mit einem Abbruchantrag
und der daraus resultierenden Genehmigung wird zum Beispiel in
Zusammenhang mit der Abgangserhebung die Veränderung oder das
Wegfallen von baulichen Nutzeinheiten statistisch erfasst.