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ö Titel
"förmliche Abnahme von Bauleistungen
nach VOB Teil B § 12"
ö
Benennung der Baumassnahme
mit Anschrift der Baustelle und
Namen
des Bauherrn
ö
Adresse des Auftragnehmers
ö
Nummer und
Datum des Bauvertrages
ö
Bezeichnung
der abzunehmenden Leistung z.
B.Rohbauarbeiten
ö
Benennung der Teilnehmer
der Abnahme
ö
Datum des Beginns
der Bauleistung und deren Fertigstellung
ö
Exakte Benennung der bei der
Abnahme festgestellten Mängel
ö
Datum
und Ort der Abnahme
ö
Zeitlich
angemessene Terminvorgabe für die Beseitigung der
festgestellten Mängel
ö
Unterschrift des
Abnahmeprotokolls durch Auftraggeber und
Auftragnehmer, oder deren Vertreter.
ö
Mit der Abnahme geht der
Anspruch des Auftraggebers auf
Geltendmachung einer Vertragsstrafe
verloren.
Deshalb ist es wichtig, das der Auftraggeber
sich dieses
Recht auch nach Abnahme der
Leistung weiterhin
vorbehält!
Die Formulierung
"Der
Auftraggeber behält sich vor, die vereinbarte Vertragsstrafe
geltend zu machen" ist
deshalb wichtiger Bestandteil des
Abnahmeprotokolls.
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