|
Mit der Abrechnung von Bauleistungen werden sämtliche
erbrachten Leistungen abgegolten,
die entsprechend der Leistungsbeschreibung,
den ausgehandelten Vertragsbedingungen
des Bauwerkvertrages
(Besondere
Vertragsbedingungen und zusätzlichen
Vertragsbedingungen),
den Allgemeinen (ATV) und zusätzlichen Technischen Vorschriften (ZTV)
zur vertraglich zugesicherten Leistung gehören.
|
Grundsätzlich
gilt für Abrechnungen von Bauleistungen |
|
Abrechnungen
müssen für den Bauherrn oder dessen Vertreter (Architekt)
nachvollziehbar und überprüfbar sein |
|
Anhand der
Abrechnung müssen vertragliche Leistungen, eindeutig
erkennbar von zusätzlichen Leistungen unterschieden werden
können |
|