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A

BEGRIFF BEREICH
  ÄMTERDURCHLAUF

 

BAURECHT - BAUGENEHMIGUNG


Ämterdurchlauf bezeichnet die Teilnahme zuständiger Fachbehörden und Fachstellen während des Baugenehmigungsverfahrens.

Die Entscheidung, welche Fachbehörden an diesem Beteiligungsverfahren teilnehmen wird vom für die Baugenehmigung zuständigen Sachbearbeiter getroffen.

Grundsätzlich am Baugenehmigungsverfahren beteiligt sind folgende Fachämter:

- Stadtplanungsamt (Amt für Stadtplanung)
- Tiefbauamt

Weitere Ämter können nach Notwendigkeit und Entscheidung des Sachbearbeiters hinzugezogen werden, dies sind zum Beispiel:

ö    Grünflächenamt
ö Denkmalschutzamt
ö Gewerbeaufsicht
ö Naturschutzamt
ö Wasserwirtschaftsamt
ö Abfallwirtschaftsamt
ö Brandschutzamt

Um den zeitlichen Prozess des Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen ist es sinnvoll vor Einreichung der Genehmigungsunterlagen bei dem zuständigen Sachbearbeiter am Bauordnungsamt vorstellig zu werden, um im Vorfeld die im weiteren Verfahren beteiligten Fachbehörden bezüglich des geplanten Vorhabens zu informieren.


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