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Ämterdurchlauf bezeichnet die Teilnahme zuständiger
Fachbehörden und Fachstellen während des Baugenehmigungsverfahrens.
Die Entscheidung, welche Fachbehörden an diesem Beteiligungsverfahren
teilnehmen wird vom für die Baugenehmigung zuständigen
Sachbearbeiter getroffen.
Grundsätzlich am Baugenehmigungsverfahren
beteiligt sind folgende Fachämter:
- Stadtplanungsamt (Amt für
Stadtplanung)
- Tiefbauamt
Weitere Ämter können nach Notwendigkeit und Entscheidung des
Sachbearbeiters hinzugezogen werden, dies sind zum Beispiel:
ö
Grünflächenamt
ö Denkmalschutzamt
ö Gewerbeaufsicht
ö Naturschutzamt
ö Wasserwirtschaftsamt
ö Abfallwirtschaftsamt
ö Brandschutzamt
Um den zeitlichen Prozess des Baugenehmigungsverfahren zu
beschleunigen ist es sinnvoll vor Einreichung der
Genehmigungsunterlagen bei dem zuständigen Sachbearbeiter am
Bauordnungsamt vorstellig zu werden, um im Vorfeld die im weiteren
Verfahren beteiligten Fachbehörden bezüglich des geplanten Vorhabens
zu informieren.
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