baulexikon - Das Grösste deutsche Online-Fachlexikon 
    zum Thema Bauen und Architektur mit mehr als 10.000 Webseiten
    Alles Wissenswerte zu den Themen: 
    baufirmen stahl holz architekt baukosten ingenieurbau zimmermannsbau dach beton
    wohnbau hausbau baufinanzierung baurecht gewerbebau sanitär heizung,
    bauplanung baustatik holzbau fensterbau türen glasbau sanierung neubau
    bautechnik baurecht bauordnung bauphysik biobau ökobau fassade solarenergie
    steinkunde tiefbau hochbau trockenbau grundbau schornsteinbau baufinanzierung
    kaminbau baustilkunde baugeschichte ziegelbau garagenbau gartenbau ausbau
    farben lacke fussboden licht- und leuchtentechnik metallbau baugeschichte
    bausparen und sonstige bauthemen
 

A

BEGRIFF BEREICH
  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(Abkürzung: AGB)

 

BAURECHT - BAUVERTRÄGE AGB-GESETZ
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. 

Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrages bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat.

Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im einzelnen ausgehandelt sind.

AGB-Gesetz im Volltext

GEHE ZU STARTSEITE DES baulexikon - Fachlexikon Bauen und Architektur

GEHE ZU SEITENANFANG des baulexikon - Fachlexikon Bauen und Architektur

baulexikon - Begriff ZURÜCKBLÄTTERN - Lexikon Bauen und Architektur

NÄCHSTER BEGRIFF des baulexikon - Fachlexikon Bauen und Architektur

HOME

ANFANG

RÜCK

  VOR

b@ulexikon ©2000