Ausbildung
- Die vier Aufgabenfelder der Architekten
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Die
vielfältigen Planungsaufgaben haben im Laufe der Zeit
eigenständige Fachrichtungen erforderlich gemacht: |
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Architekten |
Sein
Aufgabenfeld umfasst insbesondere Hochbauten, z.B.
Wohnhäuser, Geschäftsbauten, Schulen |
| Innenarchitekten |
Er
befasst sich im wesentlichen mit Innenräumen, z.B.
Ladeneinrichtungen, Büroeinrichtungen, Lichtplanung |
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Landschaftsarchitekten |
Seine
Aufgaben erstrecken sich auf Garten- und Landschaftsplanung,
z.B. Haus- und Dachgärten, Parkanlagen,
Umweltverträglichkeitsstudien |
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Stadtplaner |
Sein
Arbeitsgebiet ist die Stadt-, Regional- und Raumplanung, z.B.
Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, städtebauliche Gutachten. |
Die
Berufsausbildung
Die
Berufsausbildung orientiert sich an den genannten vier
Fachrichtungen.
Es bestehen viele Gemeinsamkeiten, aber auch klare Unterschiede in der
Ausbildung.
Architektur
ist keine graue Theorie, sondern verlangt auch praktische Fähigkeiten.
Deshalb ist es in den meisten Studiengängen erforderlich, vor dem
Studium
ein Praktikum auf einer Baustelle oder in einem Handwerksbetrieb
abzuleisten.
Das
Studium in den verschiedenen Studienrichtungen kann sowohl an Universitäten
bzw. Technischen Hochschulen oder Fachhochschulen absolviert werden.
Als Eingangsvoraussetzungen gelten die Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
bzw.
die Fachhochschulreife. Die Studiendauer
beträgt
beispielsweise für Architektur an Universitäten
mindestens neun Semester
und an
Fachhochschulen
sieben bis acht
Semester.
Die tatsächliche Studienzeit kann im Einzelfall davon erheblich
abweichen.
In
der Regel teilen sich die Studiengänge an allen Hochschulen in ein
Grundstudium
von zwei bis vier Semestern und ein Hauptstudium.
Im Grundstudium werden im wesentlichen die Grundlagenfächer wie
beispielsweise Kunstgeschichte, Baugeschichte, künstlerisches und
plastisches Gestalten,
Baustoffkunde, Vermessungskunde, aber auch schon die Grundlagen des
Entwerfens gelehrt.
Im
Hauptstudium liegt dann der Schwerpunkt in den Fächern, die unmittelbar
auf die Berufstätigkeit ausgerichtet sind, bei Architekten z.B.
Gebäudeentwurf, Städtebau, Denkmalpflege, Bauphysik, Baukonstruktion und
andere.
Bei
der Ausbildung der Innenarchitekten finden sich hier Fächer wie z.
B. Innenraumentwurf, Möbelbau, Ergonomie, Lichtplanung, Designtheorie
usw.
Die
Ausbildung der Landschaftsarchitekten erweitert sich z. B. um Fächer
wie Ökologie, Klima- und Pflanzenkunde, Landschaftsgestaltung.
Die
Ausbildung der Stadtplaner umfasst u. a. Fächer wie städtebauliche
Gestaltung, Soziologie, Stadtökologie und Verkehrsplanung.
An Hochschulen
und Fachhochschulen erwerben die Absolventen den akademischen
Grad eines Dipl.-Ing.
Einzelheiten
über Studiengänge in der Ausbildung können bei den Hochschulen und den
Berufsinformationszentren der Arbeitsämter erfragt werden.
Berufsaussichten
Die
berufliche Situation der Architekten ist einem starken Wandel
unterworfen.
Dies ergibt sich besonders aus der Entwicklung des gemeinsamen Marktes in
der Europäischen Union.
Traditionell bestehen in den europäischen Ländern sehr
unterschiedliche
Rahmenbedingungen für die Berufsgruppen. Dies gilt auch für die
regionalen Märkte
der Bauwirtschaft, so dass sich für die kommenden Jahren starke
strukturelle
Veränderungen ergeben werden.
Im Vergleich der europäischen Länder unterscheidet sich die Zahl der
Architekten
in Bezug auf die Bevölkerung deutlich. Mit 1.000 Architekten pro 1 Mio.
Einwohner hat Deutschland eine außergewöhnlich hohe Architektendichte
gegenüber anderen Staaten,
z.B. den Niederlanden mit nur 130 Architekten pro 1 Mio. Einwohner.
Nach
dem Studium muss der angehende Architekt oder Stadtplaner zwei Jahre lang
in seiner Fachrichtung praktisch tätig sein und kann danach in die Liste
der entsprechenden Fachrichtung der Architektenkammer
eingetragen werden und sich
"Architekt",
"Innenarchitekt", "Landschaftsarchitekt" oder
"Stadtplaner"
nennen.
Die Tätigkeitsarten
Der
Architekt kann seinen Beruf als Freischaffender, Angestellter oder Beamter
ausüben.
Angestellte
oder beamtete Architekten können u. a. in folgenden Bereichen tätig
werden:
in
Architekturbüros
im Öffentlichen Dienst (Bund, Land, Gemeinde, Körperschaften)
in Gewerbe und Industrie
bei Wohnungsbaugesellschaften
bei Banken und Versicherungen
In
kleineren Büros können die Tätigkeiten sehr vielseitig sein, da sie
sich von der ersten Skizze bis zum fertigen Gebäude erstrecken. Eine
Spezialisierung ist dagegen in großen Büros eher möglich.
Im
Öffentlichen Dienst dürfte der Anteil der Verwaltungsarbeit höher sein
als im Architekturbüro. Die Tätigkeit im Öffentlichen Dienst bietet
eine größere wirtschaftliche Sicherheit als in einem Architekturbüro.
Man kann her als Angestellter oder als Beamter tätig sein. Die
Beamtenlaufbahn setzt eine zusätzliche Ausbildungs- und Vorbereitungszeit
voraus.
Nach
dem Studium ist zunächst die Tätigkeit als Angestellter die
Ausgangsbasis einer späteren freiberuflichen Tätigkeit.
Die
Tätigkeit als freischaffender Architekt ist wohl das Wunschziel vieler
Absolventen. Der freischaffende Architekt ist weitgehend nur dem
Auftraggeber verpflichtet und deshalb frei in den Entscheidungen, wie er
seinen Beruf ausübt. Er erhält Aufträge durch private Bauherren oder öffentliche
Auftraggeber. Die erfolgreiche Teilnahme an Architektenwettbewerben kann
eine Möglichkeit sein, Aufträge zu erlangen.
Die
Aufgabe und Rolle des Architekten
Weitere Berufsbilder: Innenarchitekt,
Landschaftsarchitekt,
Stadtplaner
Quelle: Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
http://www.aknw.de
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