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A

BEGRIFF BEREICH
  ARCHITEKTEN
ARCHITEKTURSTUDIUM

 

BAUWIRTSCHAFT - BERUFE
ARCHITEKTENAUSBILDUNG


Ausbildung - Die vier Aufgabenfelder der Architekten

Die vielfältigen Planungsaufgaben haben im Laufe der Zeit eigenständige Fachrichtungen erforderlich gemacht:

Architekten

Sein Aufgabenfeld umfasst insbesondere Hochbauten, z.B. Wohnhäuser, Geschäftsbauten, Schulen
Innenarchitekten Er befasst sich im wesentlichen mit Innenräumen, z.B. Ladeneinrichtungen, Büroeinrichtungen, Lichtplanung

Landschaftsarchitekten

Seine Aufgaben erstrecken sich auf Garten- und Landschaftsplanung, z.B. Haus- und Dachgärten, Parkanlagen, Umweltverträglichkeitsstudien

Stadtplaner

Sein Arbeitsgebiet ist die Stadt-, Regional- und Raumplanung, z.B. Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, städtebauliche Gutachten.

Die Berufsausbildung

Die Berufsausbildung orientiert sich an den genannten vier Fachrichtungen. 
Es bestehen viele Gemeinsamkeiten, aber auch klare Unterschiede in der Ausbildung.

Architektur ist keine graue Theorie, sondern verlangt auch praktische Fähigkeiten. 
Deshalb ist es in den meisten Studiengängen erforderlich, vor dem Studium 
ein Praktikum auf einer Baustelle oder in einem Handwerksbetrieb abzuleisten.

Das Studium in den verschiedenen Studienrichtungen kann sowohl an Universitäten
bzw. Technischen Hochschulen oder Fachhochschulen absolviert werden. 
Als Eingangsvoraussetzungen gelten die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw. 
die Fachhochschulreife. Die
Studiendauer beträgt beispielsweise für Architektur an Universitäten mindestens neun Semester und an 
Fachhochschulen sieben bis acht Semester. 

Die tatsächliche Studienzeit kann im Einzelfall davon erheblich abweichen.

In der Regel teilen sich die Studiengänge an allen Hochschulen in ein Grundstudium 
von zwei bis vier Semestern und ein Hauptstudium. 
Im Grundstudium werden im wesentlichen die Grundlagenfächer wie beispielsweise Kunstgeschichte, Baugeschichte, künstlerisches und plastisches Gestalten,
Baustoffkunde, Vermessungskunde, aber auch schon die Grundlagen des Entwerfens gelehrt.

Im Hauptstudium liegt dann der Schwerpunkt in den Fächern, die unmittelbar auf die Berufstätigkeit ausgerichtet sind, bei Architekten z.B. Gebäudeentwurf, Städtebau, Denkmalpflege, Bauphysik, Baukonstruktion und andere.

Bei der Ausbildung der Innenarchitekten finden sich hier Fächer wie z. B. Innenraumentwurf, Möbelbau, Ergonomie, Lichtplanung, Designtheorie usw.

Die Ausbildung der Landschaftsarchitekten erweitert sich z. B. um Fächer wie Ökologie, Klima- und Pflanzenkunde, Landschaftsgestaltung.

Die Ausbildung der Stadtplaner umfasst u. a. Fächer wie städtebauliche Gestaltung, Soziologie, Stadtökologie und Verkehrsplanung.

An Hochschulen und Fachhochschulen erwerben die Absolventen den akademischen Grad eines Dipl.-Ing.

Einzelheiten über Studiengänge in der Ausbildung können bei den Hochschulen und den Berufsinformationszentren der Arbeitsämter erfragt werden.
 
Berufsaussichten

Die berufliche Situation der Architekten ist einem starken Wandel unterworfen. 
Dies ergibt sich besonders aus der Entwicklung des gemeinsamen Marktes in der Europäischen Union. 

Traditionell bestehen in den europäischen Ländern sehr unterschiedliche 
Rahmenbedingungen für die Berufsgruppen. Dies gilt auch für die regionalen Märkte 
der Bauwirtschaft, so dass sich für die kommenden Jahren starke strukturelle 
Veränderungen ergeben werden. 
Im Vergleich der europäischen Länder unterscheidet sich die Zahl der Architekten 
in Bezug auf die Bevölkerung deutlich. Mit 1.000 Architekten pro 1 Mio. Einwohner hat Deutschland eine außergewöhnlich hohe Architektendichte gegenüber anderen Staaten, 
z.B. den Niederlanden mit nur 130 Architekten pro 1 Mio. Einwohner.

Nach dem Studium muss der angehende Architekt oder Stadtplaner zwei Jahre lang
in seiner Fachrichtung praktisch tätig sein und kann danach in die Liste der entsprechenden Fachrichtung der Architektenkammer eingetragen werden und sich 
"Architekt", "Innenarchitekt", "Landschaftsarchitekt" oder "Stadtplaner" nennen.
 
Die Tätigkeitsarten

Der Architekt kann seinen Beruf als Freischaffender, Angestellter oder Beamter ausüben.

Angestellte oder beamtete Architekten können u. a. in folgenden Bereichen tätig werden:

in Architekturbüros
im Öffentlichen Dienst (Bund, Land, Gemeinde, Körperschaften)
in Gewerbe und Industrie
bei Wohnungsbaugesellschaften
bei Banken und Versicherungen

In kleineren Büros können die Tätigkeiten sehr vielseitig sein, da sie sich von der ersten Skizze bis zum fertigen Gebäude erstrecken. Eine Spezialisierung ist dagegen in großen Büros eher möglich.

Im Öffentlichen Dienst dürfte der Anteil der Verwaltungsarbeit höher sein als im Architekturbüro. Die Tätigkeit im Öffentlichen Dienst bietet eine größere wirtschaftliche Sicherheit als in einem Architekturbüro. Man kann her als Angestellter oder als Beamter tätig sein. Die Beamtenlaufbahn setzt eine zusätzliche Ausbildungs- und Vorbereitungszeit voraus.

Nach dem Studium ist zunächst die Tätigkeit als Angestellter die Ausgangsbasis einer späteren freiberuflichen Tätigkeit.

Die Tätigkeit als freischaffender Architekt ist wohl das Wunschziel vieler Absolventen. Der freischaffende Architekt ist weitgehend nur dem Auftraggeber verpflichtet und deshalb frei in den Entscheidungen, wie er seinen Beruf ausübt. Er erhält Aufträge durch private Bauherren oder öffentliche Auftraggeber. Die erfolgreiche Teilnahme an Architektenwettbewerben kann eine Möglichkeit sein, Aufträge zu erlangen.

Die Aufgabe und Rolle des Architekten

Weitere Berufsbilder: Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner

Quelle: Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
http://www.aknw.de

 

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