Ist ein Gebäude über längere Zeit ungenutzt und im Verfall
begriffen, können Bauordnungsämter den Abbruch verlangen.
Dies kann zum Beispiel bei Wohnhäusern der Fall sein, die seit
längerem unbewohnt und bei denen aufgrund des schlechten baulichen
Zustands akute Einsturzgefahr und die Gefährdung für Menschen
besteht. |