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Bei allen übrigen Gebäuden ist ein förmlicher Abbruchantrag bei den
zuständigen Bauaufsichtsbehörden einzureichen der das Vorhaben des
Abbruchs und die hierfür geplanten Techniken erläutert.
Außerdem ist der für den Abbruch zuständige Abbruchunternehmer zu
benennen, der die notwendige Sachkunde und Erfahrung auf den Gebieten
Standsicherheit, Immissionsschutz, Arbeitsschutz und Unfallverhütung
für diese oft schwierigen und gefährlichen
Arbeiten nachweisen kann.
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