Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zusammen mit dem Aufteilungsplan
Grundlage für die rechtliche Verankerung von Wohneigentum durch
das Grundbuchamt im
sogenannten Grundbuchblatt.(Grundbucheintrag)
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung im
Maßstab 1/100, der Gemeinschaftseigentumsflächen und entsprechende
Sondereigentumsflächen
(z.b. abgeschlossene Wohneinheiten) nummeriert und farbig
gekennzeichnet darstellt.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die örtliche
Genehmigungsbehörde nach Prüfung des Aufteilungsplans
ausgestellt.
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