Abstellräume und Abstellflächen sind nach bestehenden
Vorschriften für jede einzelne Wohnung
vorgeschrieben.
Sie müssen folgende Größe aufweisen:
Grundfläche von mindestens 6 m²
davon muss 1
m² in der Wohnung selbst realisiert sein,
d.h. die
restlichen erforderlichen 5 m² können sich auch
im Dachboden oder den Keller (sogenannte
Mieterkeller) befinden.
Für die Nutzbarkeit eines Abstellraumes ist eine Breite (Lichte Breite) von
mindestens 75 cm gesetzlich definiert, wobei die Größe des in der Wohnung befindlichen
Abstellraumes sinnvoll mit ca. 2 bis 3 % der gesamten Wohnfläche anzusetzen ist.
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