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Architektenkammern bestehen in allen
16 Bundesländern. Sie sind auf der Grundlage von Gesetzen Körperschaften
öffentlichen Rechts und nehmen Aufgaben der Selbstverwaltung des
Berufsstandes und als mittelbare Staatsverwaltung öffentliche
Aufgaben wahr.
Dies sind u.a.
- die beruflichen Interessen der
Mitglieder zu wahren,
- den Schutz der Berufsbezeichnung
im Sinne des Verbraucherschutzes zu überwachen,
- Wettbewerbe zu fördern, bei der
Regelung des Wettbewerbswesens mitzuwirken und die Übereinstimmung
der jeweiligen Bedingungen mit den bundes- und landesrechtlichen
Vorschriften zu überwachen,
- die Erfüllung der beruflichen
Pflichten der Mitglieder zu überwachen,
- Sachverständige öffentlich zu
bestellen und zu vereidigen und das Sachverständigenwesen zu fördern,
- die Gerichte und Behörden durch
Gutachten, Stellungnahmen und in sonstiger Weise zu unterstützen.
Die Mitgliedschaft in den Kammern ist
eine Pflichtmitgliedschaft insoweit die geschützte Berufsbezeichnung
geführt werden soll und hat grundsätzlich die Eintragung in die
Architektenliste zur Voraussetzung.
Berufsverbände
In Deutschland gibt es eine Vielzahl
von Berufsverbänden, die i.d.R. den Status eines eingetragenen
Vereins haben und in denen die Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis
gegeben ist. Die Berufsverbände verfolgen unterschiedliche
Interessenslagen und dienen der beruflichen Repräsentation
entsprechend den Fachrichtungen und Tätigkeitsfeldern ihrer
Mitglieder.
Bundesarchitektenkammer
1969 schlossen sich eine Reihe von Länderkammern
zur Bundesgemeinschaft der Architektenkammern, der sogenannten BAK
zusammen, der inzwischen alle Länderkammern angehören. Ihr obliegt
die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Länderkammern und -
unter Beachtung von deren gesetzlichen Zuständigkeiten - in
Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden auch die Artikulation
berufspolitischer Belange auf Bundesebene und im internationalen
Bereich.
Adressen
der Architektenkammern in Deutschland
Quelle: Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
http://www.aknw.de
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