baulexikon - Das Grösste deutsche Online-Fachlexikon 
    zum Thema Bauen und Architektur mit mehr als 10.000 Webseiten
    Alles Wissenswerte zu den Themen: 
    baufirmen stahl holz architekt baukosten ingenieurbau zimmermannsbau dach beton
    wohnbau hausbau baufinanzierung baurecht gewerbebau sanitär heizung,
    bauplanung baustatik holzbau fensterbau türen glasbau sanierung neubau
    bautechnik baurecht bauordnung bauphysik biobau ökobau fassade solarenergie
    steinkunde tiefbau hochbau trockenbau grundbau schornsteinbau baufinanzierung
    kaminbau baustilkunde baugeschichte ziegelbau garagenbau gartenbau ausbau
    farben lacke fussboden licht- und leuchtentechnik metallbau baugeschichte
    bausparen und sonstige bauthemen
 

A

BEGRIFF BEREICH
  ARCHITEKTENKAMMER

 

BAUPLANUNG - ARCHITEKTENKAMMER


Architektenkammern bestehen in allen 16 Bundesländern. Sie sind auf der Grundlage von Gesetzen Körperschaften öffentlichen Rechts und nehmen Aufgaben der Selbstverwaltung des Berufsstandes und als mittelbare Staatsverwaltung öffentliche Aufgaben wahr.

Dies sind u.a.

  • die beruflichen Interessen der Mitglieder zu wahren,
  • den Schutz der Berufsbezeichnung im Sinne des Verbraucherschutzes zu überwachen,
  • Wettbewerbe zu fördern, bei der Regelung des Wettbewerbswesens mitzuwirken und die Übereinstimmung der jeweiligen Bedingungen mit den bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zu überwachen,
  • die Erfüllung der beruflichen Pflichten der Mitglieder zu überwachen,
  • Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen und das Sachverständigenwesen zu fördern,
  • die Gerichte und Behörden durch Gutachten, Stellungnahmen und in sonstiger Weise zu unterstützen.

Die Mitgliedschaft in den Kammern ist eine Pflichtmitgliedschaft insoweit die geschützte Berufsbezeichnung geführt werden soll und hat grundsätzlich die Eintragung in die Architektenliste zur Voraussetzung.

Berufsverbände

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Berufsverbänden, die i.d.R. den Status eines eingetragenen Vereins haben und in denen die Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis gegeben ist. Die Berufsverbände verfolgen unterschiedliche Interessenslagen und dienen der beruflichen Repräsentation entsprechend den Fachrichtungen und Tätigkeitsfeldern ihrer Mitglieder.

Bundesarchitektenkammer

1969 schlossen sich eine Reihe von Länderkammern zur Bundesgemeinschaft der Architektenkammern, der sogenannten BAK zusammen, der inzwischen alle Länderkammern angehören. Ihr obliegt die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Länderkammern und - unter Beachtung von deren gesetzlichen Zuständigkeiten - in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden auch die Artikulation berufspolitischer Belange auf Bundesebene und im internationalen Bereich.

Adressen der Architektenkammern in Deutschland

Quelle: Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
http://www.aknw.de

GEHE ZU STARTSEITE DES baulexikon - Fachlexikon Bauen und Architektur

GEHE ZU SEITENANFANG des baulexikon - Fachlexikon Bauen und Architektur

baulexikon - Begriff ZURÜCKBLÄTTERN - Lexikon Bauen und Architektur

NÄCHSTER BEGRIFF des baulexikon - Fachlexikon Bauen und Architektur

HOME

ANFANG

RÜCK

  VOR

TIPP: GELD VERDIENEN BEIM SURFEN                                                                                                                b@ulexikon ©2000

Werden auch SIE Werbepartner und Sponsor des Baulexikon - Näher kommen Sie im Internet nicht an Ihre Zielgruppe heran - Info unter werbung@baulexikon.de