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Die Leistungen
des Architekten werden nach
§ 15 der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI)
in neun Leistungsphasen
für Planung und Ausführung von Gebäuden
untergliedert
und in ihrem Umfang genau beschrieben.
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Alle
einzelnen Leistungsphasen ergeben in Ihrer
Summe
100% der
Architektenleistung.
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Die
Höhe des Architektenhonorars
wird ermittelt aus:
1. der durch den Architekten ausgeführten Leistung
gemäss den in der Tabelle dargestellten Leistungsphasen
2. in Bezug auf die anrechenbaren
Nettobaukosten (Summe der Bau- und
Ausbaukosten)
3. der Schwierigkeit der
Bauaufgabe (hierbei gibt es eine feste
Einteilung nach Gebäudearten, deren Ausstattungs-
und Bauschwierigkeit) gemäss den fünf Honorarzonen
nach HOAI)
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| Leistungsphasen
nach HOAI |
Anteile
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Grundlagenermittlung
Klären
der Aufgabenstellung hinsichtlich Nutzungsanforderungen,
Bauqualitäten, Kostenbudget, Termine, Beratung zum
gesamten Leistungsbedarf |
3 %
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Vorplanung
Analyse
der Grundlagen, Abstimmen der Zielvorstellungen,
Erarbeiten eines Planungskonzepts, Untersuchung
alternativer Lösungsmöglichkeiten, Planskizzen mit erläuternden
Angaben, Vorverhandlungen mit Behörden, Kostenschätzung
nach DIN 276 |
7 %
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Entwurfsplanung
Erarbeitung
des endgültigen Planungskonzepts mit zeichnerischer
Darstellung des Gesamtentwurfs, Objektbeschreibung mit Erläuterungen,
Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich
Beteiligter, Kostenberechnung nach DIN 276 |
11 %
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Genehmigungsplanung
Erarbeiten
und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen
Genehmigungen und Zustimmungen, Anträge auf Ausnahmen und
Befreiungen |
6 %
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Ausführungsplanung
Durcharbeiten
aller Ergebnisse bis zur ausführungsreifen Lösung,
Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis
1:1, zeichnerische Darstellung mit allen notwendigen
Einzelangaben für Handwerker und Baufirmen |
25 %
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Vorbereitung
der Auftragsvergabe
Ermitteln
und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das
Aufstellen der Leistungsbeschreibungen und
Leistungsverzeichnisse, Koordination der
Leistungsbeschreibung |
10 %
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Mitwirkung
bei der Vergabe
Einholen,
Prüfen und Werten von Angeboten, Verhandlungen mit
Bietern, Kostenanschlag nach DIN 276, Kostenkontrolle
durch Vergleich des Kostenanschlags mit der
Kostenberechnung |
4 %
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Bauüberwachung
Überwachung
des Ausbaus, dass in Übereinstimmung mit der
Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und
Leistungsbeschreibungen, Überwachung des Zeitplans,
Kostenfeststellung nach DIN 276, Abnahme von
Bauleistungen, Überwachung der Beseitigung etwaig
festgestellter Mängel, Kostenkontrolle durch Überprüfung
der Leistungsabrechnung |
31 %
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Objektbetreuung
und Dokumentation
Objektbegehung
zur Mängelfeststellung vor Ablauf von Verjährungsfristen,
Überwachung der Beseitigung von Mängeln, Mitwirkung bei
der Freigabe von Sicherheitsleistungen |
3 %
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| Summe |
100 %
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