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A

BEGRIFF BEREICH
  ARCHITEKTENLEISTUNGEN

 

BAUPLANUNG ARCHITEKTENLEISTUNGEN
 

Die Leistungen des Architekten werden nach § 15 der 
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI)
in neun Leistungsphasen
 für Planung und Ausführung von Gebäuden untergliedert 
und in ihrem Umfang genau beschrieben.

Alle einzelnen Leistungsphasen ergeben in Ihrer Summe 
100% der Architektenleistung.

Die Höhe des Architektenhonorars wird ermittelt aus:

1. der durch den Architekten ausgeführten Leistung gemäss den in der Tabelle dargestellten Leistungsphasen

2. in Bezug auf die anrechenbaren Nettobaukosten (Summe der Bau- und Ausbaukosten)

3. der Schwierigkeit der Bauaufgabe (hierbei gibt es eine feste Einteilung nach Gebäudearten, deren Ausstattungs- und Bauschwierigkeit) gemäss den fünf Honorarzonen nach HOAI)

 

Leistungsphasen nach HOAI  Anteile
Grundlagenermittlung
Klären der Aufgabenstellung hinsichtlich Nutzungsanforderungen, Bauqualitäten, Kostenbudget, Termine, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf 

3 %

Vorplanung
Analyse der Grundlagen, Abstimmen der Zielvorstellungen, 
Erarbeiten eines Planungskonzepts, Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten, Planskizzen mit erläuternden Angaben, Vorverhandlungen mit Behörden, Kostenschätzung nach DIN 276 

7 %

Entwurfsplanung
Erarbeitung des endgültigen Planungskonzepts mit zeichnerischer Darstellung des Gesamtentwurfs, Objektbeschreibung mit Erläuterungen, Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Kostenberechnung nach DIN 276 

11 %

Genehmigungsplanung
Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen 

6 %

Ausführungsplanung
Durcharbeiten aller Ergebnisse bis zur ausführungsreifen Lösung, 
Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, zeichnerische Darstellung mit allen notwendigen Einzelangaben für Handwerker und Baufirmen 

25 %

Vorbereitung der Auftragsvergabe
Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse, Koordination der Leistungsbeschreibung 

10 %

Mitwirkung bei der Vergabe
Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten, Verhandlungen mit Bietern, Kostenanschlag nach DIN 276, Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung 

4 %

Bauüberwachung
Überwachung des Ausbaus, dass in Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen, Überwachung des Zeitplans, Kostenfeststellung nach DIN 276, Abnahme von Bauleistungen, Überwachung der Beseitigung etwaig festgestellter Mängel, Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung 

31 %

Objektbetreuung und Dokumentation
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf von Verjährungsfristen, Überwachung der Beseitigung von Mängeln, Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen 

3 %

 Summe

100 %

Adressen der Architektenkammern in Deutschland
Berufsausbildung zum Architekten

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