Balkone sind über der Geländeoberfläche
liegende, an der Aussenwand eines Bauwerks auskragende "Freisitze" und werden
baurechtlich als Vorbauten eingestuft.
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Balkone können in verschiedenen Varianten ausgeführt
werden:
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Betonelemente
Als Kragelement an der Aussenwand, hierbei sind
die Balkone mit der Geschossdecke des Gebäudes über Bewehrungen verbunden.
Derartige
Balkone werden oftmals aus Beton oder Betonfertigteilen hergestellt
und müssen zur Vermeidung von Wärmebrücken mit speziellen
Bauteilen (wärmegedämmten Bewehrungselementen) ausgeführt
werden.
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Stahl- oder Holzkonstruktionen
Diese bestehen meist aus vor dem Gebäude mit
geringfügigem Abstand (ca. 3 bis 5 cm) montierte Stützkonstruktionen aus Stahl oder Holz.
Die Stützkonstruktionen
nehmen die Balkonplatten auf.
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Genehmigungsfreiheit:
In einigen Bundesländern ist der Anbau von Balkonen an Gebäude genehmigungsfrei,
bei Einhaltung bestimmter Anforderungen an Balkonkonstruktion, Abmessungen, Grenzabstand
und Lage am Gebäude.
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