| Bei der Bauabnahme handelt es sich um die
Bestätigung der baurechtlichen und bautechnischen Mangelfreiheit eines Gebäudes oder
einer erbrachten Bauausführungsleistung.
- durch die Baugenehmigungsbehörde als Rohbauabnahme und
Schlussabnahme eines Bauwerks:
- Rohbauabnahme: hierbei wird nach einem durch den
Bauherrn eingereichten Antrag nach Fertigstellung des Rohbaus eine Prüfung durch die
Baugenehmigungsbehörde vorgenommen - Der Rohbau gilt als fertiggestellt, wenn alle
statisch notwendigen Bauteile, Kamine und Dachkonstruktion ausgeführt sind, also die
Standsicherheit, der Schall- und Wärmeschutz, sowie die Feuersicherheit beurteilt werden
können.
- Schlussabnahme: nach Fertigstellung aller für die
Errichtung des Bauwerks erforderlichen Bauarbeiten und einer Bescheinigung über die
Funktion der Heizungs- und Kaminanlagen erfolgt die Schlussabnahme
eines Bauwerks und somit auch die Möglichkeit des Nutzungsgebrauchs. (Wohnbewilligung -
Gewerbenutzung)
Abnahme
von Bauleistungen
Abnahmeprotokoll Abnahmearten
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