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Hierbei sind die in den jeweiligen Bundesländern
unterschiedlichen Bauantragsformulare in dreifacher Ausfertigung,
sowie die notwendigen Planungsunterlagen
(Bauvorlagen) bei den zuständigen Genehmigungsbehörden (Bauaufsichtsbehörden, zum
Teil auch die einzelnen Gemeinden) einzureichen.
Antragsunterlagen sind im Buchhandel erhältlich oder werden durch den
Architekten (Entwurfsverfasser) zur Verfügung gestellt.
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Hierbei muss auf die Vollständigkeit der Unterlagen geachtet
werden, ansonsten besteht die Möglichkeit, dass die Baugenehmigungsbehörden
unvollständig abgegebene Bauanträge zurückweisen, beziehungsweise die Nachforderung von
Unterlagen verlangen kann.
Die Bearbeitung der Antragsunterlagen erfolgt
zumeist erst, wenn sämtliche geforderten Unterlagen vollständig bei
der Genehmigungsbehörde vorliegen!
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