Für die Überwachung genehmigungspflichtiger
Bauvorhaben ist die für die Baugenehmigung zuständige Behörde = Bauaufsichtsamt (z.B.
Hochbauamt, Bauordnungsamt o. Tiefbauamt) zuständig.
Hierbei erfolgt vor allem eine Überprüfung der entsprechend einer erteilten
Genehmigung mit entsprechenden Auflagen zugelassenen Ausführung des Bauwerks.