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Baulexikon
- BEGRIFF |
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BEREICH |
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BAUAUFSICHTSBEHÖRDE |
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BAUGENEHMIGUNG - BEHÖRDEN |
Die Bauaufsichtsbehörden sind im bauaufsichtlichen Verfahren
(Baugenehmigungsverfahren) für die Überwachung der Einhaltung
der Bauordnung und anderer Vorschriften zuständig.
Im Bereich der Baugenehmigungsverfahren bei Errichtung von Gebäuden und Bauwerksteilen,
Umbaumaßnahmen und Abbruchvorhaben sind dies in der Regel die
unteren Bauaufsichtsbehörden - Landkreise (Landratsämter),
Kreisfreie Städte und Große selbständige Städte mit ihren Bauordnungsämtern
zuständig.
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Hierarchie der Bauaufsichtsbehörden
Oberste
Bauaufsichtsbehörde
Landesbauministerium |
Obere
Bauaufsichtsbehörde
Regierungspräsidium |
Untere
Bauaufsichtsbehörde
Landkreise, kreisfreie Städte, große selbständige
Städte |
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Die
Bauaufsichtsbehörden sind befugt bei Verstoß gegen das Genehmigungsrecht (z.B.
Errichtung eines Gebäudes ohne Baugenehmigung - "Schwarzbau") einzuschreiten
und kann nach einer Anhörung des Betroffenen mittels sofortiger Baueinstellung,
Untersagung der Nutzung des errichteten Bauwerks, Auferlegen von Bußgeldern oder sogar
einer Anordnung zum Abbruch der nichtgenehmigten Bauten darauf reagieren.
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