Bauherr
Bauherr ist derjenige, der selbst oder durch dritte ein
Bauvorhaben im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung
erstellt.
Nutzer
Nutzer sind diejenigen, die in dem Gebäude wohnen oder
anderen Tätigkeiten nachgehen, also das Gebäude nutzen, bei
Eigenheimbau also der Bauherr.
Entwurfsverfasser (Architekt)
Seine Aufgabe ist die Entwurfsplanung und Integration der
Beiträge anderer Planungsbeteiligter. Er ist für die Vollständigkeit
und Brauchbarkeit seines Entwurfes verantwortlich.
Bauleiter
Der beauftragte Bauleiter übernimmt die Aufgabe der Durchführung
und Überwachung der Bauausführung.
Unternehmer
Unternehmer sind Auftragnehmer von Bauleistungen
Projektsteuerer
Der Projektsteuerer übernimmt die verbleibenden
Bauherrenaufgaben (Beauftragung und Koordination weiterer
Planer, Anträge, Vorlagen und Anzeigen an die Baurechtsbehörden,
baufachliche Entscheidungen etc.)
Fachingenieure bzw. Sonderfachleute:
Sie werden vom Architekten hinzugezogen, sofern er auf
einzelnen Fachgebieten nicht die erforderliche Sachkenntnis
besitzt.
Bauaufsichtsbehörden:
Sie überwachen bei der Errichtung, Änderung, Abbruch,
Nutzung und Instandhaltung von baulichen Anlagen die
Einhaltung der betreffenden Vorschriften und Anordnungen.
Kreditinstitute:
Sie stimmen als Fremdkapitalgeber mit dem Bauherrn die
Finanzierung ab.
Öffentlichkeit:
Sie wird durch eine öffentliche Bekanntmachung über das
Bauvorhaben informiert und kann beispielsweise in Form von Bürgerinitiativen
ein Vorhaben zu verhindern suchen.
Sonstige Beteiligte:
Versorgungsträger, Nachbarn |