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Baulexikon - BEGRIFF BEREICH
  BAUBETEILIGTE

 

BAURECHT - BAUVERTRAG

Baubeteiligte ist ein Sammelbegriff für alle mit der Planung und Errichtung eines Bauwerks beschäftigten und tangierten Personen.


Gemäss der Musterbauordnung (MBO) für die Länder der Bundesrepublik Deutschland ist die Verantwortung der an Planung und Bauausführung Beteiligten wie folgt geregelt: 

Bauherr
Bauherr ist derjenige, der selbst oder durch dritte ein Bauvorhaben im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung erstellt.
Nutzer

Nutzer sind diejenigen, die in dem Gebäude wohnen oder anderen Tätigkeiten nachgehen, also das Gebäude nutzen, bei Eigenheimbau also der Bauherr.

Entwurfsverfasser (Architekt)

Seine Aufgabe ist die Entwurfsplanung und Integration der Beiträge anderer Planungsbeteiligter. Er ist für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit seines Entwurfes verantwortlich.
Bauleiter
Der beauftragte Bauleiter übernimmt die Aufgabe der Durchführung und Überwachung der Bauausführung.
Unternehmer
Unternehmer sind Auftragnehmer von Bauleistungen
Projektsteuerer
Der Projektsteuerer übernimmt die verbleibenden Bauherrenaufgaben (Beauftragung und Koordination weiterer Planer, Anträge, Vorlagen und Anzeigen an die Baurechtsbehörden, baufachliche Entscheidungen etc.)
Fachingenieure bzw. Sonderfachleute:
Sie werden vom Architekten hinzugezogen, sofern er auf einzelnen Fachgebieten nicht die erforderliche Sachkenntnis besitzt.
Bauaufsichtsbehörden:
Sie überwachen bei der Errichtung, Änderung, Abbruch, Nutzung und Instandhaltung von baulichen Anlagen die Einhaltung der betreffenden Vorschriften und Anordnungen.
Kreditinstitute: 
Sie stimmen als Fremdkapitalgeber mit dem Bauherrn die Finanzierung ab.
Öffentlichkeit:
Sie wird durch eine öffentliche Bekanntmachung über das Bauvorhaben informiert und kann beispielsweise in Form von Bürgerinitiativen ein Vorhaben zu verhindern suchen.
Sonstige Beteiligte:
Versorgungsträger, Nachbarn


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