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Baulexikon - BEGRIFF BEREICH
  BAUERWARTUNGSLAND

 

BAURECHT - GRUNDSTÜCK

Als Bauerwartungsland werden Grundstücksflächen bezeichnet, die im Flächennutzungsplan von Gemeinden bereits als Wohngebiet ausgewiesen werden, für deren Bebauungsrichtlinien jedoch noch keine detaillierten Bestimmungen in Form eines Bebauungsplanes festgesetzt sind.


Bei nicht bestehenden Flächennutzungsplänen ist Bauerwartungsland auch Grundstücksfläche, die in Folge einer weiteren städtebaulichen Entwicklung des Gemeindebereiches darauf schließen lässt, dass diese Flächen zukünftig bebaut 
werden könnten.


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