Als Bauerwartungsland werden Grundstücksflächen
bezeichnet, die im Flächennutzungsplan von Gemeinden bereits als Wohngebiet ausgewiesen
werden, für deren Bebauungsrichtlinien jedoch noch keine detaillierten Bestimmungen in
Form eines Bebauungsplanes festgesetzt sind.
Bei
nicht bestehenden Flächennutzungsplänen ist Bauerwartungsland auch Grundstücksfläche,
die in Folge einer weiteren städtebaulichen Entwicklung des Gemeindebereiches darauf
schließen lässt, dass diese Flächen zukünftig bebaut
werden könnten.