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Bauflucht ist die Bezeichnung für die in einer geraden Linie
(Baufluchtlinie) verlaufende Stellung von Baukörpern.
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Grafik co. media7
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Sofern im Bebauungsplan
nichts anderes bestimmt, ist die Baufluchtlinie in Nachbarschaft
und Umgebungsbebauung
bereits bestehender Gebäude, im Straßenbereich, aufzunehmen und einzuhalten.
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| Festgelegt und gekennzeichnet
werden die bebaubaren und nicht bebaubaren Grundstücksflächen eines Grundstückes im,
durch Gemeinden aufgestellten, rechtskräftigen Bebauungsplan durch: |
Kennzeichnung
im
Bebauungsplan |
| Baulinien (auf diesen Linien
muss
gebaut werden) |
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Rote Linie |
| Baugrenzen (Grenze, die mit Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden
darf) |
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Blaue
Linie |
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