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Baulexikon
- BEGRIFF |
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BEREICH |
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BAUFREIGABE |
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BAURECHT - BAUGENEHMIGUNG |
| Genehmigungspflichtige
Bauvorhaben dürfen durch den Bauherrn erst nach Erteilung der
endgültigen Baufreigabe und der Bau- oder Teilbaugenehmigung und der
Einhaltung von bestimmten Auflagen (Nebenbestimmungen) begonnen
werden.
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