|
Untergeordnete bauliche Anlagen
und Teile
davon (Garagen an der Grundstücksgrenze, Balkone, Erker u.a.), die in den
Abstandsflächen möglich sind, können jedoch auch über die festgelegte Baugrenze hinaus
zugelassen werden.
Näheres regeln die Bestimmungen des Bebauungsplans oder örtliche
Vorschriften.
|