Der private Zusammenschluss von
Bauherren mit dem Ziel gemeinsam ein Bauvorhaben zu errichten
wird Bauherrengemeinschaft bezeichnet.
Oftmals schließen sich Bauherren zu einer Gemeinschaft
zusammen, um Kosten beim Kauf eines Grundstücks, oder durch
gegenseitige Hilfe (Selbstbaumaßnahmen) zu sparen.
Rechtlich ist die Bauherrengemeinschaft mit dem
Bauherrn gleichzusetzen. |
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