Der Bausparvertrag ist rechtlich
gesehen ein Vorvertrag über die spätere Auszahlung eines
Darlehens, der zwischen dem Bausparer und einer Bausparkasse
(private oder öffentliche Bausparkasse) geschlossen wird.
Mit der vertraglich vereinbarten regelmäßigen Einzahlung von
Sparbeiträgen erhält der Bausparer das zugesicherte Anrecht
(Rechtsanspruch) auf die mögliche Auszahlung eines Bauspardarlehens.
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Vertragsbedingungen
und Bestandteile des Bausparvertrages |
| Höhe
der Bausparsumme |
| Festlegung
des Bauspartarifs |
| Höhe
der Guthabenzinsen |
| Höhe
der Darlehenszinsen |
Der
Bausparvertrag bedarf grundsätzlich der schriftlichen Form
und kommt mit Annahme des Antrages durch die Bausparkasse
zustande.
Nach Annahme des Bausparvertrages ist durch den Bausparer eine
Abschlussgebühr zu bezahlen die sich in ihrer Höhe sich nach
der Bausparsumme richtet. Diese Gebühr ist in einem Betrag zu
zahlen,
kann aber auch mit den einzelnen Sparbeiträgen verrechnet
werden.
Erst nach vollständiger Bezahlung der Abschlussgebühr gilt
der Bausparvertrag als rechtlich eingelöst.
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