ABC des BAUENS - BAULEXIKON - ARCHITEKTUR + BAUEN von A bis Z
 

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BEGRIFF BEREICH
  BAUSPARVERTRAG

 

BAUFINANZIERUNG - BAUSPAREN

Der Bausparvertrag ist rechtlich gesehen ein Vorvertrag über die spätere Auszahlung eines Darlehens, der zwischen dem Bausparer und einer Bausparkasse (private oder öffentliche Bausparkasse) geschlossen wird.

Mit der vertraglich vereinbarten regelmäßigen Einzahlung von Sparbeiträgen erhält der Bausparer das zugesicherte Anrecht (Rechtsanspruch) auf die mögliche Auszahlung eines Bauspardarlehens.

Vertragsbedingungen und Bestandteile des Bausparvertrages

Höhe der Bausparsumme
Festlegung des Bauspartarifs
Höhe der Guthabenzinsen
Höhe der Darlehenszinsen


Der Bausparvertrag bedarf grundsätzlich der schriftlichen Form und kommt mit Annahme des Antrages durch die Bausparkasse zustande.

Nach Annahme des Bausparvertrages ist durch den Bausparer eine Abschlussgebühr zu bezahlen die sich in ihrer Höhe sich nach der Bausparsumme richtet. Diese Gebühr ist in einem Betrag zu zahlen,
kann aber auch mit den einzelnen Sparbeiträgen verrechnet werden.
Erst nach vollständiger Bezahlung der Abschlussgebühr gilt der Bausparvertrag als rechtlich eingelöst.

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