Die seit dem 01.07.1998
rechtskräftige Baustellenverordnung verpflichtet
(in Abhängigkeit von der Größe des
Bauvorhabens)
den Bauherren, die Bauherrin, zur Benennung eines
Sicherheitskoordinators für das Bauvorhaben. In diesem Zusammenhang sind Baustellen
zusätzlich bei den Gewerbeaufsichtsämtern unter Benennung des Sicherheitskoordinators
anzumelden.
[LINK
- Baugenehmigung und Baubeginn]
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