ABC des BAUENS - BAULEXIKON - ARCHITEKTUR + BAUEN von A bis Z
 

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Baulexikon - BEGRIFF BEREICH
  BAUBESCHREIBUNG
Betriebsbeschreibung

 

BAURECHT - BAUPLANUNG
BAUGENEHMIGUNG



1. Baubeschreibung beim Baugenehmigungsverfahren

Die Baubeschreibung ist ein durch den Bauherrn auszufüllendes Formular und Bestandteil des Bauantrags, in der grundlegende technische Ausführungsmerkmale (z.B. Ausführungsart der Fenster: Holzfenster mit Isolierverglasung) und vorgesehene Nutzung des geplanten Gebäudes anzugeben sind

Betriebsbeschreibung
Bei gewerblichen Bauvorhaben mit Beschreibung und Darstellung  
der Tätigkeit des Betriebes
der Betriebsablauf
die Anzahl der Beschäftigten usw. enthalten

2. Baubeschreibung beim Kauf von Immobilien

Die Baubeschreibung des Verkäufers neu zu errichtender oder zu sanierender Immobilien gibt Auskunft über die Ausstattung und Ausführung des angebotenen Objekts und wird bei Kauf der Immobilie Teil des Kaufvertrages. Detaillierte Beschreibungen der Ausführungsmerkmale dienen hierbei zur Bewertung der Wertigkeit und Qualität der Immobilie.

baulexikon
Checkliste und 1x1 der Baubeschreibung beim Immobilienkauf


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