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Die Finanzierung von Immobilien erfolgt oftmals zu einem großen Anteil über
Baudarlehen.
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Der hierzu abgeschlossene Darlehensvertrag
zwischen
Darlehensgeber (z.B. Bank)
und
Darlehensnehmer (Bauherr)
legt fest:
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Höhe der
Darlehenssumme |
Art und
Höhe der Rückzahlungen |
Gültigkeitsdauer
der Konditionen
(z.B. Festschreibung des Zinssatzes auf eine bestimmte Zeit) |
Art der
Darlehenssicherung
(z.B. Sicherung über Grundschuld) |
Höhe
des Zinssatzes und der Tilgung |
Konditionen
und die Allgemeinen Darlehensbedingungen
der Bank |
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Grundsätzlich prüfen die Banken die Bonität
des Bauherrn vor der endgültigen Genehmigung des Darlehens.
Zur Darlehenssicherung wird
bei Baudarlehen üblicherweise eine sogenannte Grundschuld
bestellt.
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