Staatliche und auch kommunale Bauförderprogramme erfolgen in der Form von
steuerlichen Entlastungsmaßnahmen, zinsgünstigen Darlehen, Zuschüssen und auch
Bürgschaften.
Zumeist ist die Förderung an bestimmte Einkommensgrenzen der Antragssteller, der
Nutzung und Fläche des Wohneigentums und weiterer Voraussetzungen gebunden.
Informationen über die aktuellen Möglichkeiten staatlicher Bauförderungen
erteilen die Ämter für Wohnungswesen der Kommunen und Landratsämter.
Weiterhin gibt es entsprechende Länderprogramme und kommunale Programme zur
Wohnungsbauförderung die bei den zuständigen Landes- oder Kommunalen Behörden abgefragt
werden können (z.B. Förderprogramme kinderreicher Familien in bestimmten Kommunen)
Fördermöglichkeiten gibt es auch in Form von Zuschüssen bei der Einhaltung
gewisser energiesparender Standards bei der Durchführung von Neubauvorhaben
(z.B. bei
Errichtung von Niedrigenergiehäusern, Einsatz von solarer Energiegewinnung etc.) |
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