ABC des BAUENS - BAULEXIKON - ARCHITEKTUR + BAUEN von A bis Z
 

B

BEGRIFF BEREICH
  BAUHERR

 

BAURECHT - PLANUNG

Bauherr ist, wer auf seine Verantwortung eine bauliche Anlage vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt. 

Der Bauherr hat zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung eines genehmigungs- oder anzeigebedürftigen Bauvorhabens einen Entwurfsverfasser und einen Unternehmer zu bestellen. 
Ihm obliegen auch die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anträge, Vorlagen und Anzeigen an die Bauaufsichtsbehörde; er kann diese Aufgaben dem Entwurfsverfasser übertragen.

Bei geringfügigen oder bei technisch einfachen baulichen Anlagen kann die Bauaufsichtsbehörde darauf verzichten, dass ein Entwurfsverfasser nach die Planung ausführt. Bei Bauarbeiten, die in Selbsthilfe oder Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden, ist die Bestellung von Unternehmern nach nicht erforderlich, wenn dabei genügend Fachkräfte mit der nötigen Sachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit mitwirken. Genehmigungsbedürftige Abbrucharbeiten dürfen nicht in Selbsthilfe oder Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden.

Die Bauaufsichtsbehörde kann verlangen, dass ihr die Unternehmer für bestimmte Arbeiten rechtzeitig vor Ausführung der entsprechenden Arbeiten benannt werden.

Sind die vom Bauherrn bestellten Personen für ihre Aufgaben nach Sachkunde und Erfahrung nicht geeignet, so kann die Bauaufsichtsbehörde vor und während der Bauausführung verlangen, dass ungeeignete Beauftragte durch geeignete ersetzt oder geeignete Sachverständige herangezogen werden. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Bauarbeiten einstellen lassen, bis geeignete Beauftragte oder Sachverständige bestellt sind.

Wechselt der Bauherr, so hat der neue Bauherr dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.


GEHE ZU STARTSEITE DES BAULEXIKON

GEHE ZU SEITENANFANG

BEGRIFF ZURÜCKBLÄTTERN

NÄCHSTER BEGRIFF

HOME

ANFANG

RÜCK

  VOR

TIPP: GELD VERDIENEN BEIM SURFEN                                                                                                      b@ulexikon ©2000

Werden auch SIE Werbepartner und Sponsor des Baulexikon - Näher kommen Sie im Internet nicht an Ihre Zielgruppe heran - Info unter werbung@baulexikon.de