ABC des BAUENS - BAULEXIKON - ARCHITEKTUR + BAUEN von A bis Z
 

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BEGRIFF BEREICH
  BAUHERRENHAFTUNG

 

BAURECHT - PLANUNG


Bauherren sind für die Sicherheit und Verkehrssicherheit auf ihrer Baustelle zuständig und trägt auch Verantwortung, wenn Dritte für die Abwicklung und Betreuung des Bauvorhabens beauftragt wurden (Architekt, Bauleiter, Bauunternehmen etc..)

Bei Unfällen von auf der Baustelle Beschäftigten, Besuchern oder Passanten sowie Sachschäden auf der Baustelle, die aufgrund mangelnder Sicherheit geschehen, wird neben den sonstigen für die Bausicherheit Verantwortlichen (Architekt, Bauleiter, Bauunternehmen etc.) auch der Bauherr, wenn auch nur mit einer Teilschuld, in Haftung genommen.

Zur Absicherung derartiger Risiken für den Bauherrn ist es ratsam eine sogenannte Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Diese gewährt Rechtsschutz (bei unberechtigten Schadensersatzansprüchen), übernimmt Anwalts- und Prozesskosten, die mit einer etwaigen Schadensklärung verbunden sind.

Um das Haftungsrisiko des Bauherren abzuwehren sollte die Bauherrenhaftpflichversicherung mindestens eine Deckung von 
Personenschäden mit 1.000.000 DM
und Sachschäden mit    300.000 DM 
beinhalten.
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