|
Bauherren sind für die
Sicherheit und Verkehrssicherheit auf ihrer Baustelle
zuständig und trägt auch Verantwortung, wenn Dritte für die
Abwicklung und Betreuung des Bauvorhabens beauftragt wurden
(Architekt, Bauleiter, Bauunternehmen etc..)
Bei Unfällen von auf der Baustelle Beschäftigten, Besuchern
oder Passanten sowie Sachschäden auf der Baustelle, die
aufgrund mangelnder Sicherheit geschehen, wird neben den
sonstigen für die Bausicherheit Verantwortlichen (Architekt,
Bauleiter, Bauunternehmen etc.) auch der Bauherr, wenn auch
nur mit einer Teilschuld, in Haftung genommen.
Zur Absicherung derartiger Risiken für den Bauherrn ist es
ratsam eine sogenannte Bauherrenhaftpflichtversicherung
abzuschließen.
Diese gewährt Rechtsschutz (bei unberechtigten
Schadensersatzansprüchen), übernimmt Anwalts- und
Prozesskosten, die mit einer etwaigen Schadensklärung
verbunden sind.
Um das Haftungsrisiko des
Bauherren abzuwehren sollte die Bauherrenhaftpflichversicherung
mindestens eine Deckung von
Personenschäden mit 1.000.000 DM
und Sachschäden mit 300.000 DM
beinhalten.
|
|