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Wird Bauholz
nach DIN 68 800 bei bestimmten Konstruktionsarten
der Holz-Gefährdungsklasse 3*
zugeordnet, so ist es bei
ö Schnittholz
durch Holzschutzmittel im Tränkungsverfahren zu schützen
(Trogtränkung)
ö Rundholz
durch Holzschutzmittel im Kesseldruckverfahren oder durch
Vakuumtränkung zu schützen
*Holz der Gefährdungsklasse 3 gilt
für ungeschützte (nicht überdachte) Konstruktionen im
Freien eingesetzt, ist Niederschlägen (Regen, Schnee) und
Spritzwasser ausgesetzt, oder wird für ungeschützte Bauteile
in Nassräumen verwendet. |