Bei der Dachaufstockung (auch Dachaufsattlung) wird das vorhandene
Dach eines Gebäudes in der gesamten Höhe angehoben, um zusätzlichen Nutzraum (als Wohn-
oder Gewerbefläche) bei bestehenden Gebäuden zu schaffen.
In der Regel ist es notwendig die gesamte Dacheindeckung zu entfernen, die
Dachkonstruktion kann oftmals jedoch mit hydraulischen
Hebegeräten angehoben werden und der Kniestock
(Drempel) der geplanten Höhe entsprechend aufgemauert werden. Eine Verstärkung der
bestehenden tragenden Wände ist notwendig, falls die durch die Aufstockung resultierenden
Lasten dies erfordern.
Aufgrund der technischen Eingriffe in die Dachkonstruktion und Aussenwand ist ein
statischer Nachweis (Statik) für diese Umbaumassnahme notwendig.
Dachaufstockungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, wobei eine
Bauvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers notwendig ist - Näheres regeln die
einzelnen Landesbauordnungen.
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