Das Damnum oder Disagio bezeichnet die Differenz zwischen dem
Rückzahlungsbetrag (Nominalbetrag) und dem Auszahlungsbetrag eines Hypothekendarlehens
die der Darlehensnehmer (z.B. Bauherr) an den Darlehensgeber (z.B. Bank) bei der
Auszahlung des Darlehens zu leisten hat.
Wird beim Abschluss eines Hypothekendarlehensvertrages ein Damnum vereinbart,
bewirkt dies ausserdem die Verringerung des durch den Darlehensnehmers zu zahlenden
Nominalzinssatzes, während sich der Effektivzins oftmals erhöht.
Die
Höhe des Damnums beträgt in der Regel
10 Prozent des gesamten Darlehensbetrages. |
Normalerweise verrechnet die Bank diesen Betrag sofort mit dem Auszahlungsbetrag,
der sich somit entsprechend um die Höhe des Damnums verringert.
Damnumleistungen können in bestimmten Fällen steuerlich als Werbungskosten
/Betriebsausgaben abgesetzt werden. Betrifft das Hypothekendarlehen eine vermietete
Immobilie in voller Höhe, bei Eigennutzung der Immobilie bis zu einer Höhe der
festgelegten Finanzierungspauschale (=Vorkostenpauschale) von 3500,00 DM (gemäss
Eigenheimzulagegesetz)
|