Die Finanzierung von Baumassnahmen durch Fremdmittel wird als
Baudarlehen bezeichnet.
In einem mit der darlehengebenden Stelle (zumeist Bank) zu schliessenden Darlehensvertrag
wird folgendes festgelegt:
| Höhe
des Darlehensbetrages (Darlehenssumme) |
| Art
und Höhe der Rückzahlung des Darlehens |
| Gültigkeitsdauer
der Darlehenskonditionen |
| Art
der Darlehenssicherung durch den Darlehensnehmer (z.B. Grundschuld) |
| Höhe
des Zinssatzes und Höhe der Darlehenstilgung |
| Weitere
Konditionen |
| Allgemeine
Darlehensbedingungen des Darlehensgebers |
Vor letztendlicher Genehmigung eines Darlehens wird die Bank meist eine sogenannte
Bonitätsprüfung in Verbindung mit Ermittlung der möglichen monatlichen Belastungsgrenze
des Darlehensnehmers durchführen.
Typische Baudarlehen sind
Bausparen
Bei der Zuteilung von Bausparverträgen kann der Bausparer über die gesamte Bausparsumme
verfügen und erhält die Differenz zwischen dem angesparten Guthaben und der
abgeschlossenen Bausparsumme als Darlehen.
sowie
Wohnungsbaudarlehen der Länder und Kommunen
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