Die Darlehensgebühr beträgt 2
% und ist mit Auszahlung des gesamten Bausparguthabens fällig.
Sie wird dem Bausparguthaben entnommen, das heisst das Bauspardarlehen wird um die Höhe
der Darlehensgebühr erhöht.
Die Darlehensgebühr ist steuerlich absetzbar, da sie zu den Kosten der Geldbeschaffung
zählt. |