Nicht erforderlich wird die Grundschuldeintragung bei |
- Abgabe einer Verpflichtungserklärung
(möglich bei einem Darlehen bis zu 20.000,00 DM)
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In dieser
Erklärung versichert der/die Eigentümer,daß die Belastung des Objektes 70 % der
Herstellungskosten, des Kaufpreises oder des Verkehrswertes nicht übersteigt, und er
verpflichtet/sie verpflichten sich
- zur Sicherung des Kredites auf Verlangen der Bausparkasse
eine Grundschuld an bereiter Stelle eintragen zu lassen und
- eine mögliche Sicherung durch eine Grundschuld nicht
dadurch zu verhindern, indem das Pfandobjekt mit weiteren
Rechten belastet oder veräußert wird. |
- der Sicherstellung durch Ersatz- oder Zusatzsicherheiten:
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Bankbürgschaft
Abtretung von Sparguthaben
Abtretung einer inländischen Lebensversicherung bis 80 % des Rückkaufwertes
Pfandrechte an Wertpapieren |