Als Decken werde bezeichnet die/der
1. Obere raumabschliessende Elemente als vertikale Trennung der einzelnen
Geschosse eines Gebäudes untereinander (Geschossdecke)
2. Obere Abschluss eines Raumes unter der eigentlichen Geschossdecke
Vertikale Trennung der einzelnen Geschosse
eines Gebäudes (Geschossdecke)
Oberer Abschluss von Räumen
unterhalb der eigentlichen Geschossdecke
(= abgehängte Decken)
An die Ausführung von Decken sind abhängig von der Nutzung und des Einbauortes
baupysikalische Notwendigkeiten (Schallschutz - Wärmeschutz - Brandschutz) gebunden.
Näheres regeln die einzelnen DIN-Normen und Länderbauordnungen.
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