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Denkmalpflege in Hessen hat eine lange, bis ins 18. Jahrhundert zurückreichende
Tradition. Bereits 1780 erließ Landgraf Friedrich II. von Hessen-Kassel eine
Denkmalschutzverordnung, die Erhaltung der im Lande befindlichen Monumente und
Alterthümer betreffend". Dabei dürfte es sich um die älteste gesetzliche Regelung
des Denkmalschutzes im deutschsprachigen Bereich handeln. In den 1866 von Preußen
annektierten Gebieten wurden ab 1867 die preußischen Bestimmungen eingeführt, vor allem
die Kabinettsordre betr. Anstellung des Konservators der Kunstdenkmäler" von
1843. Ab 1893 wurden Provinzialkonservatoren für den Regierungsbezirk Kassel und für die
Rheinprovinz eingesetzt. Das erste moderne Denkmalschutzgesetz wurde 1902 in
Hessen-Darmstadt erlassen. Ein einheitliches Denkmalschutzgesetz für das 1946 geschaffene
Land Hessen trat 1974 in Kraft und gilt heute in der Fassung von 1986.
Denkmalschutz und Denkmalpflege werden durch verschiedene Behörden mit
unterschiedlichen Aufgaben geregelt. Oberste Denkmalschutzbehörde ist der Minister für
Wissenschaft und Kunst. Die Unteren Denkmalschutzbehörden sind bei den Kreisen, den
kreisfreien Städten oder bei den Gemeinden mit eigener Bauaufsicht angesiedelt und vor
allem für denkmalrechtliche Genehmigungen zuständig. Beide Behörden werden jeweils von
einem Denkmalbeirat beraten. Das Landesamt für Denkmalpflege ist als Denkmalfachbehörde
zuständig für alle fachlichen Belange, die Kulturdenkmäler berühren. Neben dem
Hauptsitz im Schloß Biebrich in Wiesbaden gibt es zwei Außenstellen, eine in Marburg und
eine nur für die archäologische Denkmalpflege in Darmstadt. Die
vielfältigen Aufgabenbereiche werden von den vier Abteilungen des Landesamtes für
Denkmalpflege wahrgenommen.
Voraussetzung
für jede denkmalpflegerische Arbeit ist die wissenschaftliche Erfassung, Erforschung und
Dokumentation der Kulturdenkmäler. In der Abteilung Inventarisation werden z.Z. vorrangig
die Denkmaltopographien erstellt, die als vollständige Denkmälerverzeichnisse in
Buchform veröffentlicht werden. Annähernd die Hälfte des Landes Hessen ist auf diese
Weise in seinem Denkmälerbestand erfaßt, während bereits für das gesamte Land sog.
Arbeitslisten vorliegen. Ein ständig wachsendes Foto- und Planarchiv sowie eine wertvolle
Bibliothek bilden die Grundlage der Arbeit nicht nur in dieser Abteilung und dienen
gleichzeitig der Dokumentation.
In der
Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege beschäftigen sich die einzelnen
Bezirkskonservatoren vor allem mit den Problemen beim praktischen Umgang mit
Kulturdenkmälern. Sie unterstützen und beraten die Unteren Denkmalschutz- behörden bei
den denkmalrechtlichen Genehmigungen und sind Ansprechpartner für Denkmaleigentümer,
Architekten, Planer und Handwerker, wenn es darum geht, Kulturdenkmäler zu verändern und
zu erhalten. Die Restaurierungswerkstatt des Amtes verfügt über die oft notwendigen
Fachkenntnisse, um Maßnahmen an Kulturdenkmalen umfassend zu betreuen. Auch können vor
allem aus dem Mittelalter stammende, bewegliche Kulturgüter in der Amtswerkstatt
vorbildhaft restauriert werden. Darüber hinaus ist das Institut für Steinkonservierung
e.V. bei entsprechenden Einzelfragen beratend tätig. Dieser Verein wird gemeinsam von den
Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen getragen.
Zum
Aufgabenbereich der Abteilung archäologische und paläontologische Denkmalpflege mit
eigener Restaurierungswerkstatt gehören nicht nur die Bodendenkmäler als Zeugnisse
menschlichen Schaffens, sondern auch die Fossilien und erdgeschichtlichen Denkmäler.
Während die paläontologische Denkmalpflege allein von Wiesbaden aus betreut wird, gibt
es für die archäologische Denkmalpflege zwei Außenstellen in Marburg und Darmstadt.
Die Arbeit der einzelnen Abteilungen, konservatorische Erfahrungen und
wissenschaftliche Ergebnisse werden in der Zeitschrift Denkmalpflege &
Kulturgeschichte" (bis 1997 "Denkmalpflege in Hessen") veröffentlicht, die
halbjährlich erscheint. Die archäologische und paläontologische Denkmalpflege gibt
zudem in loser Folge kleine Informationsschriften zu Einzeldenkmälern heraus.
Angesichts von geschätzten 60.000 Kulturdenkmälern und über 100 schützenswerten,
großflächigen Ortskernen steht das Landesamt für Denkmalpflege vor einer großen
kulturpolitischen Aufgabe, um das geschichtliche Erbe der Vergangenheit heutigen und
kommenden Generationen zu bewahren.
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