In die Dachfläche eingelassene Balkone oder Terrassen (andere Bezeichnung Loggia oder auch
"Negativgaube") um durch
entsprechend gestaltete Freisitze die Qualität von Nutzräumen (Wohnungen, aber auch
Gewerbeeinheiten) zu verbessern.
Dacheinschnitte unterliegen den Forderungen der Landesbauordnungen
hinsichtlich der Anforderungen an Brandschutz, Feuchtigkeitsschutz und Baugestaltung.
Oftmals ist gemäss den Regelungen in Bebauungsplänen die Ausführung von
Dacheinschnitten definiert oder sogar untersagt.Bei der Ausführung ist eine
entsprechende Abdichtung gegen Feuchtigkeit und die ordentliche Ableitung dieser Wässer
zu beachten.
siehe Loggia
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