Gauben werden baurechtlich als Dachaufbauten eingestuft und dienen der
Belichtung und Belüftung von Nutzräumen und der Erweiterung des nutzbaren Raums im
Dachbereich.
(Zugewinn an lichter Raumhöhe und Nutzfläche im Bereich der Gauben)
Gauben tragen durch die Gliederung des Daches wesentlich zur Gestaltung des Daches bei und
sind bei nachträglicher Ausführung durch den Ausbau von Dachgeschossen grundsätzlich
genehmigungspflichtig.
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