Der Ausbau des Dachgeschosses eines
vorhandenen Gebäudes schafft zusätzlichen Wohnraum und wird in einigen Bundesländern
und Kommunen steuerlich und durch baurechtliche erleichterte Anforderungen gefördert.
Grundsätzlich bedarf der Ausbau eines Dachgeschosses einer
Baugenehmigung.
Ausnahmen regeln die einzelnen Bauordnungen
(z.B. bei Gebäuden geringer Höhe) |
Durch den Ausbau eines Dachgeschosses verursachte Veränderungen des
Daches bei Ausführung von
| Dachaufbauten (Gauben) |
| Dacheinschnitten (Loggien, Dachterrasen) |
| Dachfenstern (Dachflächenfenster) |
| Sonnenkollektoren/Solarzellen |
sind gestalterischen Grundsätze und Forderungen der Landesbauordnung und der örtlichen
Bauvorschriften zu beachten..
Werden durch einen Dachgeschossbau an einem bestehenden Gebäude zusätzliche
abgeschlossene Wohnungen geschaffen ist für diese Wohneinheiten die Realisierung von
zusätzlichen KFZ-Stellplätzen notwendig. (Stellplatznachweis)