Effektivzins ist
der Zinssatz, der den realen
Ertrag oder tatsächlichen Aufwand für eine Geldanlage bzw. Kredit
angibt und weicht in der Regel vom Nominalzins, der auf den
Kredit-Nennbetrag gezahlt wird, ab.
Bei der Ermittlung des Effektivzinses werden der Nominalzins, Zinssollstellungstermine, die
Tilgungshöhe, Agio und Disagio, Bearbeitungsgebühr, Kreditvermittlungskosten und die
Höhe der Restschuld mit einbezogen, jedoch nicht die allgemeine
Kontoführungsgebühren und eventuelle Schätzgebühren.
Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen alle Banken
den im Zeitraum eines Jahres anfallenden Effektivzins eines
Kredites nach einer festgelegten Berechnungsmethode die
tatsächlich geleistete jährliche Gesamtbelastung eines Kredites
in Prozent der Darlehenssumme ausweisen.
Bei der Berechnung des
Effektivzinses ist grundsätzlich
die gesamte Darlehenslaufzeit zugrunde zu legen. Bei Darlehen, deren Konditionen sich nicht
auf die gesamte Darlehenslaufzeit beziehen, wird von einer fiktiven Laufzeit ausgegangen.
In diesen Fällen spricht man von einem "anfänglichen" Effektivzins.
|