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Zum Eigenkapital zählen:
1.Sparguthaben
Bei diesen
Sparkonten ist jedoch zu beachten, inwieweit diese liquide gemacht
werden können, da die Sparkonten
unter Umständen eine Kündigungsfrist haben. Um hier Vorschußzinsen
zu vermeiden, sollte unbedingt
rechtzeitig die Kündigung gegenüber dem Kreditinstitut ausgesprochen
werden.
2. Aktien, Wertpapiere,
Sparbriefe und sonstige Vermögenswerte, '
die sich in Bargeld umwandeln
lassen oder günstig
beliehen werden können. Gerade bei
Sparbriefen, die während der Laufzeit kein Kündigungsrecht haben,
ist mit dem Kreditinstitut zu sprechen, ob
der Sparbrief doch vorzeitig aufgelöst werden kann. Dies ist deshalb
sinnvoll, da in der Regel eine Auflösung
sinnvoller ist als eine günstige Beleihung.
3.Bausparguthaben
In der Praxis
wird leider verkannt, dass nur zum Eigenkapital das Guthaben auf
Bausparverträgen gehört und nicht die
Bausparsumme an sich.
4. Der Wert des Baugrundstücks,
sofern es bereits aus eigenen Mitteln bezahlt ist.
Gerade bei
einem Neubau ist die Einbringung des Baugrundstücks sehr wichtig, da
das Kreditinstitut durch die Eintragung
einer Grundschuld auf dem Baugrundstück bereits Mittel auszahlen
kann, ohne dass ein bestimmter
Baufortschritt erzielt worden ist.
5. Eigenleistungen am Bau
Der Wert der
Eigenleistung wird an dem Betrag gemessen, der für die
Arbeitsleistung an ein Unternehmen zahlen wäre.
Trotzdem ist beim Wertansatz der Eigenleistung ein vorsichtiger Maßstab
anzusetzen, da der Bauherr mit
seinen Eigenleistungen durch Krankheit oder durch Berufsunfähigkeit
ausfallen kann. Die Kreditinstitute
setzen meistens Eigenleistungen höchstens auf 10.000 bis 15.000 Euro
an. Kommt der
Bauherr jedoch
aus der Baubranche, so werden auch höhere Werte angesetzt. Gegenüber
dem Kreditinstitut
sollte ein kompletter Plan der Eigenleistungen vorgelegt werden.
6. Rentenansprüche, die
sich kapitalisieren lassen
Bei einem Bau
oder Kauf eines Hauses besteht für den Bauherrn die Versuchung, evtl.
Rentenansprüche sich
kapitalisieren zu lassen. Dies sollte jedoch genau überlegt und genau
durchgerechnet werden, ob sich
eine sog.
Kapitalisierung überhaupt lohnt. Dazu bedarf es einer mathematischen
Rechnung, die den sog.
Barwert
errechnet. Ohne eine solche genaue Rechnung sollte keine
Kapitalisierung vorgenommen werden.
7. Eine noch ausstehende
Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz
8. Verwandtendarlehen
Bei einem sog.
Verwandten-Darlehen handelt es sich zwar um ein Darlehen an sich,
jedoch wird es zum Eigenkapital
gewertet. Beim Verwandten-Darlehen ist darauf zu achten, dass dies wie
unter Dritten vereinbart wird, d.h.
schriftlich, ein bestimmter Zinssatz und eine Regelung wie das
Verwandten-Darlehen getilgt werden soll.
Die Differenz zwischen dem so berechneten Eigenkapital und den
voraussichtlichen Bau- und Kaufkosten ergibt die Höhe der zu
beschaffenden Finanzierungsmittel. |