Unter Eigenleistung
verstehen sich sämtliche Arbeitsleistungen des Bauherren selbst
aber auch durch seine Angehörigen, Nachbarn, Arbeitskollegen oder
Bekannte (Nachbarschaftshilfe), mit dem Zweck der
Kosteneinsparung.
Diese Leistungen können in bestimmten Fällen von Kreditgebern
als Teil der Finanzierung bzw. als Eigenkapitalanteil angerechnet
werden.
Was der Bauherr bei den
Eigenleistungen beachten muss! |
|