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Eine Eigentumswohnung
ist eine Wohnung, an der Wohnungseigentum nach den
Vorschriften des Ersten
Teils des Wohnungseigentumsgesetzes begründet ist.
Eine Eigentumswohnung, die zum Bewohnen
durch den Wohnungseigentümer oder seine Angehörigen
bestimmt ist, wird als eigengenutzte Eigentumswohnung
bezeichnet.
Die Eigentumswohnung erhält ein eigenes Grundbuch. Häufig
werden Mehrfamilienhäuser in mehrere Eigentumswohnungen
aufgeteilt. Dies setzt jedoch die Erteilung einer
Abgeschlossenheitsbescheinigung, der Teilungserklärung und
die Bildung von Grundbüchern für jede einzelne dieser
Eigentumswohnungen voraus. |
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