Rechtlich gesehen ist das Einfamilienhaus
eine Gebäudeart, die nur eine einzige Wohnung enthält.
Baulich definiert sich das Einfamilienhaus zumeist als
Einzelhaus, das ein allseitig frei auf einem Grundstück
stehendes Gebäude darstellt, jedoch zählt auch das Doppel-
oder Reihenhaus zu den Einfamilienhäusern. |
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