Die
Überdachungen von Hauseingängen (Eingangsüberdachungen)
haben vorrangig funktionelle Zwecke zu erfüllen. Sie dienen
als Schutz gegen Witterungseinflüsse wie Regen und Schnee und
zur Beschattung.
Mit einigen Ausnahmen (z. B. Denkmalschutzobjekte) sind in der
Regel sind sind Eingangsüberdachungen bis zu einer Größe von 4 m²
als unbedeutende bauliche Anlagen eingestuft und genehmigungsfrei. |
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