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Im Gegensatz zu Miet- oder Kaufverträgen
werden keine Einheitsarchitektenverträge angeboten, da aufgrund
rechtlicher Vertragsgestaltungsfragen und unterschiedlichster
Vertragsinhalte und -aufgaben pauschale Klausulierung und Vereinbarungen
kaum möglich sind.
Auf dem Markt angeboten werden jedoch Musterverträge
die durchaus als Grundlage für die Ausformulierung eines
Architektenvertrages verwendet werden können. |